Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hausliebe Immobilien OHG

§ 1 Auftrag

Der Makler wird vom Kunden beauftragt, einen abschlussfähigen Vertragspartner zu finden und zu vermitteln.

§ 2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Hausliebe Immobilien OHG befugt ist, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen die notwendigen personenbezogen Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 3 Provision

a) Eine Maklerprovision ist nur fällig bei Abschluss eines Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist der Grundstückserwerb oder der Immobilienerwerb durch eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. 

b) Bei Verbrauchern und bei einem Einfamilienhaus oder Wohnung beträgt die Maklerprovision für den Verkäufer und für den Käufer jeweils 3,57 % des Kaufpreises (inkl. gesetzlicher MwSt.).

c) Bei Unternehmer und bei einem Mehrfamilienhaus oder Gewerbe- sowie Anlageimmobilien beträgt die Maklerprovision 7,14 % für den Käufer des Kaufpreises (inkl. Gesetzlicher MwSt.)

d) Wird bei einem erfolgreichen Verkauf ein Abstandsbetrag für vorhandene Ausstattung vereinbart, besteht hier ebenfalls eine Provisionspflicht auf dem Abstandsbetrag.

e) Keinen Einfluss auf die Provisionshöhe hat eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises.

§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte

Die Provisionspflicht besteht bei Ersatz- und oder Folgegeschäften. Sogenannte Rechtsgeschäfte sind, wenn mit dem nachgewiesenen oder vermittelnden Vertrag oder Geschäftspartner andere Ersatzgeschäfte (z.B. anstatt Vermietung ein Kauf entsteht) oder andere Rechtgeschäfte (Folgeschäfte) entstehen (z.B., wenn weitere Flächen ergänzt werden).

§ 5 Verbot der Weitergabe von Daten

a) Der Makler erhält Daten über den Auftraggeber sowie über das zu vermittelnde Objekt. Es ist nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung des Maklers, diese an Dritte – auch nicht an Berater – weiterzugeben.

b) Ist die Weitergabe der vertraulichen Angebotsdaten durch den Kunden selbst an Dritte erfolgt, insbesondere über das zu vermittelnde Objekt an einen Verkaufsinteressenten, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten. Kommt es in diesem Fall zu einem Vertragsabschluss, ist der Kunde in Höhe der vereinbarten Provision schadensersatzpflichtig sofern er nicht den Nachweis erbringt, dass kein Schaden oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 6 Informationspflichten

a) Der Makler ist verpflichtet, dem Kunden Informationen, die von entscheidender Bedeutung für einen Vertragsabschluss sind, mitzuteilen. Hingegen entfällt die Informationspflicht, besondere Nachforschungen zu betreiben.

b) Der Kunde verpflichtet sich ihm schon bekannte Angaben über das vermittelnde Objekt von anderer Seite dem Makler innerhalb von 5 Tagen, mitzuteilen und ihm weiterzugeben, wie und wann über die Angaben Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

c) Nach erfolgreichem Nachweis oder erfolgreicher Vermittlung hat der Auftraggeber bei unmittelbaren Verhandlungen mit dem Verkäufer auf die Maklertätigkeit Bezug zu nehmen. Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber dem Makler eine unbeglaubigte Kopie des abgeschlossenen Vertrages und den Vertrags¬konditionen zu übermitteln.

§ 7 Haftung

Unsere Objektbeschreibungen werden aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information auf Vertrauen gegenüber dem Auftraggeber entgegengenommen und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

§ 8 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 9 Maklerklausel

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrags, in den Kaufvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass im Wege einer deklaratorischen Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag festgehalten wird, dass der Kaufvertrag unter Nachweis/ Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist, wofür eine Provision anfällt.

§ 10 Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher gemäß Paragraf 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt die in Anlage 1 zu diesem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung. Diese Anlage ist zwingender Bestandteil dieses Vertrags.

Verbraucher im Sinne des Paragraf 13 BGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließen

§ 11 Schlussbestimmungen

a) Unsere Angebote sind freibleibend und nicht von einem Zwischenverkauf ausgeschlossen.

b) Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Textform.

c) Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

d) Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist, gilt als Gerichtsstand Frankfurt am Main.

Stand: Frankfurt, der 01.03.2023